Freistellungsbescheinigung für die Sandstrahl Schuch GmbH

Unser Unternehmen ist von der Bauabzugssteuer befreit. Das nachfolgende Formular bewahrt vor der Zahlung von 15 Prozent der Auftragssumme an das Finanzamt gemäß § 48 bis 48 d Einkommenssteuergesetz. Bitte drucken Sie sich das Formular aus. Die Freistellungsbescheinigung gilt bis 31.12.2010.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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