Freistellungsbescheinigung für die Sandstrahl Schuch GmbH

Unser Unternehmen ist von der Bauabzugssteuer befreit. Das nachfolgende Formular bewahrt vor der Zahlung von 15 Prozent der Auftragssumme an das Finanzamt gemäß § 48 bis 48 d Einkommenssteuergesetz. Bitte drucken Sie sich das Formular aus. Die Freistellungsbescheinigung gilt bis 31.12.2013.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Präqualifizierungsbestätigung für die Sandstrahl Schuch GmbH

Die DQB Deutsche Gesellschaft für Qualifizierung und Bewertung mbH bestätigt, dass unser Unternehmen für unterschiedliche Leistungsbereiche am 16.12.2008 präqualifiziert wurde. Die Präqualifizierungsbestätigung können Sie sich hier als pdf-Dokument ansehen und ausdrucken.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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